Prozessvertretung in der betrieblichen Altersversorgung

Als Rechtsanwaltskanzlei mit fachlichem Schwerpunkt im Bereich der betrieblichen Altersver-sorgung beraten wir nicht nur Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Unterlagen zur arbeitsrechtlichen Zusage. Wir vertreten auch im Konfliktfall sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Geltendmachung ihrer Interessen vor Gericht.

 

Streitigkeiten entstehen dabei insbesondere über

 

  • die Frage, ob dem Arbeitnehmer durch potenzielle Verstöße gegen die Informations-pflicht des Arbeitgebers nach § 4a BetrAVG oder die Auskunfspflichten nach § 2 NachwG ein Schaden entstanden ist,
  • die Höhe der erteilten Zusage bzw. des Anspruchs des Versorgungsberechtigten,
  • die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nach § 16 BetrAVG,
  • die Frage, ob Anwartschaften eines früheren Mitarbeiters unverfallbar sind,
  • die Frage, ob der Arbeitgeber den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Absatz 1a BetrAVG zahlen muss und in entsprechender Höhe zahlt,
  • die Frage der Abfindbarkeit der Anwartschaften nach § 3 BetrAVG,
  • tarifvertraglicher Streitigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung sowie
  • vieles mehr.

 

Warum eine Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrungen in der betrieblichen Altersver-sorgung?

 

Die betriebliche Altersversorgung ist mit ihren fünf Durchführungswegen und deren unter-schiedlichen Regelungen sowie der fortschreitenden Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland ein komplexes und vor allem ein sich ständig entwickelndes Rechtsgebiet.

 

Wir kennen uns mit den Problemen in der betrieblichen Altersversrogung aus unserer anwalt-lichen Praxis aus. Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben und eine Ein-schätzung zu Ihren persönlichen Erfolgsaussichten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigen, haben Sie mit unserer Kanzlei den richtigen Ansprechpartner.

 

Rufen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen Termin. Sie erreichen uns unter 0341 580 622 36.

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